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Natürlich kommt jetzt wieder die Frage, was EWER bedeutet.
EWER ist eine fiktive Firma, z.B. ein Supermarkt einer großen Handelskette, über den ich hier etwas erzählen möchte.
Natürlich ist alles frei erfunden und würde in unserer "sozialen Marktwirtschaft" niemals nicht so passieren können.

Also: Eine junge Frau, nennen wir sie mal "Noiram" ist bei diesem Supermarkt für 20 Stunden pro Woche zum Festgehalt angestellt.
Da Personal immer knapp ist, (das kostet ja Geld), macht sie natürlich auch Überstunden. 50 Stunden/Woche sind keine Seltenheit, manchmal wochenlang 13 (oder auch 15) Stunden/Tag, das sind  78 bis 90 Stunden pro Woche, ohne eine Minute Pause, nimmt gelegentlich auch noch Büroarbeit mit nach Hause, während der Chef Karibikurlaub macht, (das passiert ja im Jahr höchstens 3 mal). Nun ratet mal, ob diese Überstunden auch komplett bezahlt werden. Wenn unsere fiktive Angestellte ihren Monatslohn durch die geleisteten Stunden teilt, kommt sie jedenfalls auf einen Stundenlohn von gewaltigen 2,69Euro.
Bei einer Revision der übergeordneten Leitung der Handelskette wird dieser Umstand zwar bemerkt und Hilfe bei Problemen zugesichert, aber was passiert?
... Richtig geraten, ....Nichts!, warum auch, hat sich ja niemand beschwert.

Gibt's nicht, denken Sie? Genau, ist ja alles nur erfunden. Es gibt ja schließlich ein Arbeitszeitgesetz. Und daran hat sich ein Arbeitgeber zu halten, schließlich legt er ja Wert auf Gesundheit und Leistungsvermögen seiner Angestellten.
Und dieses oder dieses Risiko will er auch nicht in Kauf nehmen.

Aber weiter:
 Um die Arbeit der Angestellten zu würdigen zahlt der Chef natürlich Weihnachts- bzw. Urlaubsgeld jeweils in Höhe eines halben Monatsgehaltes. Um die hohen Sozialabgaben für die Angestellte zu vermindern wird dieses Geld schließlich in eine Direktversicherung eingezahlt, taucht also im Lohnzettel einmal als "Plus" Urlaubs- oder Weihnachtsgeld auf und gleichzeitig als "Minus" Direktversicherung auf. Den Vertrag bei der, nennen wir sie mal X&Y-Versicherung, schließt der Arbeitgeber ab und die versicherte Person ist die Angestellte. Fallstrick bei dieser Sache: Begünstigter in den ersten fünf Jahren nach Abschluss ist dabei die Firma "EWER". Nach knapp fünf Jahren denkt sich die Firmenleitung, Urlaubs und Weihnchtsgeld müssen ja nicht sein für die ohnehin schon überbezahlte Angestellte. Also kündigt sie einfach ohne Wissen der versicherten Angestellten die Versicherung zwei Wochen vor Ablauf der fünf Jahre und steckt den bisher (ja eigentlich von der Angestellten) eingezahlten Betrag von mittlerweile knapp 3400,- Euro einfach in die eigene Tasche.
Schließlich ist der nächste Karibikurlaub schon geplant.

Das kann doch nicht sein, denken Sie? ....... s.o. Laut Vertrag ist das ja sogar rechtens.

Da mittlerweile die Angestellte (Noiram) auf Grund der o.g. Arbeitsbedingungen erkrankt ist und nur 2 Angestellte geeignet sind, spezielle Arbeiten durchzuführen, muß die zweite Angestellte das gesamte Arbeitspensum bewältigen, d.h. 13 Stunden pro Tag ohne Pause, sechs Tage die Woche, mehr als zwei Wochen lang. Der Chef muß sich ja karibisch erholen. Er hat ja gerade 3400,- Euro eingenommen.

Aber: Wo kein Kläger, da kein Richter, und warum sollte sich jemand beschweren.

Noiram ist jetzt schon seit einigen Wochen krankgeschrieben und kann sich auch endlich mal erholen. Mehr als zwei zusammenhängende Wochen Urlaub gab's bis jetzt ja auch nicht.

Und was soll ich sagen: Es geht ihr ..........

"Jeden Tag ein bisschen besser"!